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Die Günzburger Steigtechnik bietet ihren Kunden und Geschäftspartnern laufend Mehrwerte: Das beweist der bayerische Qualitätshersteller einmal mehr mit der großen Produkt- und Service-Offensive rund um die Normänderungen bezüglich der DIN EN 131-1/-2 und DIN EN ISO 14122 Teil 1 bis 4. Mit normkonformen Leitern, passenden Nachrüsttraversen sowie speziellen Sonderdrucken und einem eigenen Normenservice im Internet auf www.steigtechnik.de/normenservice hat das vielfach ausgezeichnete Familienunternehmen nicht nur normgerechte Produkte auf den Markt gebracht, sondern informiert auch umfassend und transparent über den Stand des Umstellungsprozesses.

„Das Feedback aus dem Markt ist sehr gut. Mit uns sind die Anwender und Händler immer auf der sicheren Seite und stets auf dem aktuellen Stand der Technik. Wir klären sie nicht nur über die Veränderungen auf und zeigen, welche Details zu beachten sind. Bei uns können sie außerdem schon seit Jahresbeginn 2017 Anlege-, Mehrzweck- und Schiebeleitern nach der neuen Norm sowie, wie von der DGUV empfohlen, Nachrüsttraversen für Leitern, die bereits in Gebrauch sind, bestellen. Viele Kunden haben diese Chance bereits genutzt“, sagt Ferdinand Munk, Geschäftsführer der Günzburger Steigtechnik GmbH. Die Leitern der Günzburger Steigtechnik entsprechen der Leiterklasse „Beruflicher Gebrauch“ oder „Professional“ und erfüllen damit die besonders hohen Anforderungen in Bezug auf Festigkeit und Lebensdauer.

Dass der bayerische Qualitätshersteller nicht nur mit seinen hochwertigen Produkten, sondern vor allem mit seiner Service-Offensive rund um die Normenänderungen voll ins Schwarze trifft, zeigt die große Nachfrage nach dem 20-seitigen Themenflyer „DIN EN 131: 13 Fragen – 13 Antworten“. „Die Resonanz auf unseren Flyer ist so gut, dass wir bereits nachdrucken mussten“, so Munk weiter.

Und darum geht’s: Ab 1. Januar 2018 dürfen Hersteller wie die Günzburger Steigtechnik Leitern nur noch nach der überarbeiteten, neuen Norm DIN EN 131-1 ausliefern. Ab einer Länge von über drei Metern müssen Anlegeleitern dann eine größere Standbreite aufweisen, beispielsweise durch Quertraversen oder eine konische Bauweise. Anlegeleitern nach der neuen Norm können bereits seit Jahresbeginn 2017 bei der Günzburger Steigtechnik bestellt werden.

Das Gleiche gilt für Nachrüsttraversen und das ist ganz im Sinne der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In Bezug auf Leitern, die noch nach alter Norm produziert wurden, rät Arbeitssicherheitsexperte Thomas Jacob von der DGUV nämlich: „Diese Leitern müssen nicht aus dem Verkehr gezogen werden, vielmehr wird eine Nachrüstung mit einer Traverse – je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung – empfohlen. Auf fester, waagerechter Unterlage bietet diese Leiterfußverbreiterung eine größere Standsicherheit gegen das seitliche Umkippen.“ Für alle relevanten Leitern bietet die Günzburger Steigtechnik deshalb die passende Lösung nach DIN EN 131-1, entweder als Standardtraverse, als „nivello“- oder als „roll-bar“-Traverse. „Im neuen Steigtechnik-Ratgeber 2018 haben wir die Nachrüsttraversen übersichtlich zusammengefasst“, erklärt Munk.

Von dem Umstellungsprozess sind auch aufgesetzte Schiebeleiterteile von dreiteiligen Mehrzweckleitern betroffen. Sind diese Schiebeleiterteile länger als drei Meter, dürfen sie gemäß der neuen DIN EN 131-1 nur von der Leiter trennbar sein, wenn sie die neuen Anforderungen der größeren Standbreite für Anlegeleitern erfüllen. „Durch die strengeren Vorschriften erhöht sich die Stand- und Rutschsicherheit, unsere Anlegeleitern sind damit also noch sicherer. Wir helfen Arbeitgebern, Sicherheitskräften und -beauftragten sowie den Anwendern dabei, kostengünstig ein einheitliches Sicherheitsniveau bei ihren Leitern zu gewährleisten“, erklärt Steigtechnik-Experte Ferdinand Munk.

Klar ist deshalb auch, dass die Günzburger Steigtechnik GmbH die neuen Prüfgrundlagen der DIN EN 131-2 bei den Prüfungen ihrer Leitern beachtet. Demnach werden Leitern künftig nach beruflichem und nicht-beruflichem Gebrauch klassifiziert. In seinen Seminaren zeigt das Familienunternehmen, was künftig in Abhängigkeit von der jeweiligen Leiterklasse durch den Hersteller zu beachten ist. Und bereits seit Januar 2017 hat die Günzburger Steigtechnik die neuen Normteile nach der DIN EN ISO 14122 verpflichtend umgesetzt. Mit der Änderung sieht diese Norm schärfere Sicherheitsbestimmungen für Laufstege, Rampen, Treppen, Treppenleitern, Geländer und Steigleitern an maschinellen Anlagen vor.

Weil die DIN EN 131-1/-2 erst den Anfang der Änderungen bedeutet und für das Jahr 2018 in Bezug auf Kennzeichnungspflichten und Gebrauchsanleitungen die nächsten Updates in der DIN EN 131-3 erwartet werden, wird die Günzburger Steigtechnik über ihren Normen-Service auch in Zukunft ihre Händler und Kunden stets aktuell informieren. Das gilt übrigens nicht nur für die Normenänderungen an sich, sondern auch in Bezug auf Aussagen, Kommentare und Handlungsempfehlungen der DGUV. „Wir haben hier selbstverständlich auch die Betriebssicherheitsverordnung und die entsprechenden Technischen Regeln im Blick“, erklärt Ferdinand Munk mit Verweis auf das ausführliche Online-Angebot: Unter www.steigtechnik.de/normenservice informiert die Günzburger Steigtechnik stets aktuell über den neuesten Stand. Über die Webseite lässt sich auch bequem der Themenflyer anfordern. Weitere Informationen unter Telefon 08221/3616-01 oder per E-Mail unter info@steigtechnik.de.

 

Über die Günzburger Steigtechnik

Die Günzburger Steigtechnik GmbH zählt zu den bedeutendsten Anbietern von Steigtechnik aller Art. Produkte der Günzburger Steigtechnik sind zum einen Leitern für den gewerblichen und privaten Gebrauch, aber auch alle Arten von Roll- oder Klappgerüsten sowie Rettungstechnik, Podeste und Sonderkonstruktionen für industrielle Anwendungen. Das Unternehmen macht immer wieder mit innovativen Ideen auf sich aufmerksam, die unter dem Motto „Steigtechnik mit Grips“ entwickelt werden und den Kunden einen Mehrwert in der Praxis bieten.

Die Günzburger Steigtechnik fertigt ausnahmslos am Standort Günzburg. Auf alle Serienprodukte gewährt das Unternehmen eine Qualitätsgarantie von 15 Jahren. Als erster Hersteller überhaupt wurde die Günzburger Steigtechnik bereits im Jahr 2010 vom TÜV Nord mit dem zertifizierten Herkunftsnachweis „Made in Germany“ auditiert. Das Unternehmen wurde mehrfach für seine Innovationen, sein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Handeln, die wirtschaftliche Entwicklung und als familienfreundlicher Arbeitgeber ausgezeichnet. So gehört die Günzburger Steigtechnik zu den Besten der Besten und wurde jüngst als „Premier“ des deutschen Mittelstands geehrt. Der Große Preis des Mittelstands von der Oskar Patzelt Stiftung gilt als die deutschlandweit begehrteste Wirtschaftsauszeichnung. Darüber hinaus ist das Familienunternehmen Top 100 Innovator, ntv „Hidden Champion“ in der Kategorie Verantwortung, laut bayerischem Mittelstandspreis ein „Bayerisch-Crème-de-la-Crème-Unternehmen“ sowie Sieger beim Wettbewerb „Familienfreundlichkeit im Handwerk“. In Bayern zählt sie zu den 20 familienfreundlichsten Unternehmen.

Die Günzburger Steigtechnik schloss das Geschäftsjahr erneut mit einem Umsatzplus ab und ist im 119. Jahr seines Bestehens weiter auf Wachstumskurs. Das Unternehmen beschäftigt am Firmensitz in Günzburg rund 300 Mitarbeiter.

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